Amtliche Publikation: Anordnung Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates Fischenthal und dessen Präsidentin bzw. Präsidenten für den Rest der Amtsdauer 2022-2026
Für die als Gemeindepräsidentin von Fischenthal per 31. Dezember 2024 zurückgetretene Barbara Dillier ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022-2026 zu wählen.
Die Wahl eines Mitglieds und der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Gemeinderates wird gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) nach dem Verfahren der stillen Wahl durchgeführt.
Interessierte Personen können einen Wahlvorschlag einreichen. Einen Wahlvorschlag einreichen kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Fischenthal hat. Gemäss § 23 GPR müssen Mitglieder des Gemeinderates ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben, um gewählt werden zu können.
Wahlvorschläge für die Mitgliedschaft im Gemeinderat und für das Gemeindepräsidium sind bis spätestens am Donnerstag, 23. Januar 2025, 11:30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, zuhanden des Gemeinderates, einzureichen. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat als wahlleitende Behörde eingetroffen sein.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können von der Website der Gemeinde Fischenthal heruntergeladen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten bezogen werden.
Formular Wahlvorschlag: Ersatzwahl Mitglied und Präsidium Gemeinderat, Formular Wahlvorschlag
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist auf der Website der Gemeinde Fischenthal veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind.
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet am Sonntag, 18. Mai 2025, ein Wahlgang statt. Die Wahl wird gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt. Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 28. September 2025. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis am Mittwoch, 28. Mai 2025, 11:30 Uhr, können bei der Gemeindeverwaltung, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, zuhanden des Gemeinderates, Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Fischenthal ZH