Amtliche Publikation: Doppelwohnhaus Ghöchstrasse 2 und 4, 8498 Gibswil, Fischenthal (Kat.-Nr. 3652, Vers.-Nr. 870). Formelle Schutzklärung / Inventarentlassung
Publikationsdatum: Freitag, 13. Juni 2025
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10. Juni 2025 das Doppelwohnhaus Ghöchstrasse 2 und 4 aus dem Inventar der potenziellen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung vom 25. November 2022 entlassen.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 13. Juni 2025 bis 13. Juli 2025 bei der Gemeinde Fischenthal, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Fischenthal ZH