Amtliche Publikation: Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag (Schutzvertrag), Rohrstrasse 10.1, Vers.-Nr. 1352, Grundstück Kat.-Nr. 5541, 2-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung / 40%
Publikationsdatum: Freitag, 16. Mai 2025
Der Gemeinderat Fischenthal hat mit Beschluss vom 13. Mai 2025, gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG), den öffentlich-rechtlichen Vertrag betreffend Unterschutzstellung der Liegenschaft Rohrstrasse 10.1, 8496 Steg im Tösstal, Vers.-Nr. 1352, Grundstück Kat.-Nr. 5541 genehmigt.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 16. Mai 2025 bis 15. Juni 2025 bei der Gemeinde Fischenthal, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 3. Abteilung, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Fischenthal ZH