Amtliche Publikation: Gebundene Ausgabe Objektkredit Schliessanlagen Schulliegenschaften
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2025 folgenden Kredit als gebundene Ausgabe gemäss § 103 und § 105 des Gemeindegesetzes bewilligt:
CHF 200'000.00 (inkl. MwSt.) für den Ersatz der Schliessanlagen der Schulliegenschaften
Die Akten können vom 28. Februar 2025 bis 7. März 2025 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Fischenthal, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen [§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Satz 2 VRG] erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Fischenthal ZH