Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter
Die Zusatzleistungsverordnung (ZLV) wurde per 1. Januar 2025 geändert. Neu können Altersrentnerinnen und Altersrentner mit Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV finanzielle Unterstützung für weitere Betreuungsleistungen erhalten. Diese sollen ihnen helfen, möglichst lange und selbständig in ihrem Zuhause zu leben und weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen – auch wenn sie im Alltag Unterstützung benötigen.
Alle wichtigen Informationen, welche Leistungen und Hilfsmittel abgedeckt sind und wie ein Finanzierungsgesuch gestellt werden kann, sind in einem Merkblatt aufgeführt. Für die Bedarfsabklärung arbeitet die Gemeinde Fischenthal mit der Stadt Wetzikon zusammen. Bei Fragen können Sie sich ab dem 1. Januar 2025 gerne an die Bedarfsbescheinigungsstelle, c/o Fachstelle Alter, Bahnhofstrasse 198, 8620 Wetzikon, wenden:
Telefon: 044 931 24 01
E-Mail: fachstellealter@wetzikon.ch
Für Auskünfte zu den Zusatzleistungen zur AHV und für die Prüfung des Gesuchs um Zusatzleistungen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Bauma, Zusatzleistungen zur AHV/IV, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma:
Telefon: 052 397 70 52
E-Mail: irene.widmer@bauma.ch
Merbklatt Betreuung im Alter ab 2025.pdf