Corona Update
- Die Maskentragepflicht ab der 3. Primarklasse gilt weiterhin bis zum Sonntag, 30. Mai 2021.
- Für sportliche Aktivitäten (inkl. Schwimmen) Draussen entfällt die Maskentragepflicht, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können.
- Singen und Musikunterricht sind, insbesondere auch in klassenübergreifenden Gruppen, unter Einhaltung der Schutzmassnahmen (mit Abstand und in entsprechend grossen, gut durchlüfteten Räumen)möglich.
- Musik-/Theaterproben sind für Jugendliche bis Jahrgang 2001 grundsätzlich erlaubt. Aufführungen vor Publikum sind nach wie vor nicht möglich.
- Elternabende mit Präsenz können unter Einhaltung der 15-Personen-Regel und der Maskentragepflicht durchgeführt werden.
- Schulinterne Veranstaltungen (Sitzungen, Weiterbildungen etc.) sind unter Einhaltung der 15-Personen-Regel und der Maskentragepflicht erlaubt.
Weiterhin NICHT erlaubt sind:
- Klassenlager, Exkursionen etc. mit Übernachtung. Das Verbot von Klassenlagern und Events mit Übernachtungen wird bis Ende Mai verlängert. In der aktuellen Situation eine definitive Planungssicherheit zu gewährleisten würde bedeuten, dass die Bildungsdirektion Lager und Exkursionen mit Übernachtungen bis zu den Sommerferien verbieten müsste. Davon wird abgesehen.
- Weiterhin nicht gestattet sind deshalb Anlässe mit mehreren Klassen gleichzeitig, wie zum Beispiel: Sporttage, klassenübergreifende Projekte / Veranstaltungen, Feste und Tanzveranstaltungen.
Neue Quarantäneregeln für Klassen ohne Maskentragepflicht:
- Ab sofort wird bei diesen Klassen in der Regel nicht mehr ab einer positiv getesteten Schülerin / einem positiv getesteten Schüler eine Klassenquarantäne verordnet, sondern erst ab zwei positiven Schülerinnen / Schülern oder einer positiven Lehrperson.